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Die Haftung wegen Rechtsgutsverletzungen in den Fällen der (so) nicht verhinderten und der vorsätzlich herbeigeführten Empfängnis
Die Haftung für Rechtsgutsverletzungen bei (so) nicht gewollter Empfängnis hat zuletzt durch die Schadensersatzrechtsreform Veränderungen erfahren. Diese Arbeit hilft allen, die sich mit Fällen durchkreuzter Familienplanung auseinandersetzen. Nach einem Überblick über die interessanten Fallvarianten folgt eine Untersuchung der gefährdeten Rechtsgüter sowie vertraglicher (§ 280 I BGB) und gesetzlicher Ansprüche. Die Verletzung eines Persönlichkeitsrechts auf Familienplanung wird in besonderen Fällen vorsätzlichen ...

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